Meine Kompetenzen: Das Verkehrsrecht

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Der Bereich "Verkehrsrecht" beinhaltet alle Rechtsprobleme, die im Straßenverkehr auftreten, also insbesondere zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei Verkehrsunfällen, aber auch die Vertretung bei verkehrsrechtlichen Straf- oder Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. Verkehrsunfallflucht, Alkohol am Steuer, Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsverstöße und natürlich auch alle Fragen im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverboten.

 

Hierbei hilft mir besonders meine langjährige berufliche Erfahrung als Polizeibeamter des Landes NRW. In den Bereich des Verkehrsrechts fällt auch die Betreuung bei der Wiedererteilung des Führerscheins nach Entzug wegen Alkohol- oder Drogenkonsums oder Unfallflucht etc. Aber auch Kfz-Versicherungsrechtliche Probleme werden von mir gelöst. Ende 2006 erhielt ich aufgrund meiner nachgewiesenen fachlichen Kompetenz die Zulassung zum "Fachanwalt für Verkehrsrecht".

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